Medizintechnik - Service
Unser Service-Versprechen:
Haben Sie Probleme mit Ihren medizintechnischen Geräten?
Wir sind bemüht auch für Ihre Probleme innerhalb von 48 Stunden eine Lösung anzubieten. Durch unseren schnellen Service sind die Ausfallzeiten der Therapiegeräte bei unseren Kunden sehr gering. Die geringen Ausfallzeiten sichern eine optimale Auslastung der Therapiegeräte und steigern somit die Umsätze unserer Kunden. Rufen Sie uns an – Wir haben auch eine Lösung für Ihre Probleme. [Telefon: 02151- 9 73 699]
Sie haben ihre medizintechnischen Geräte nicht bei uns gekauft? - auch dies ist kein Problem. Unser Medizintechnik-Service hilft auch bei Geräten, die nicht bei uns gekauft sind. Aufgrund der starken Nachfrage können wir für Geräte, die nach dem 01.01.2020 nicht von uns geliefert wurden, leider keinen Service mehr anbieten.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema, dann stellen Sie diese unter 02151- 9 73 699
Ihr Stephan Helbig
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen:
Bei Betreiben eines Gerätes gem. Anlage 1 Abs. 1.1 MP BetreibV ist
§ 5 MPBetreibV zu beachten! Um Sie vor Ordnungswidrigkeiten gemäß
§ 42 Abs. 2 Nr. 16 MPG zu bewahren, werden alle von uns verkauften Elektro- Ultraschall-, Laser-, Hochfrequenz- und Hydrotherapiegeräte durch unseren eigenen Kundendienst ausgeliefert, ausprobiert und eingewiesen.
Reparaturen, Wartungen, Kontrollen:
An allen gängigen Therapiegeräten können wir selbstverständlich
- alle geforderten Kontrollen gemäß § 11 MP BetreibV bzw. gemäß DGUV V3 durchführen
- alle Reparaturen durchführen
- alle Wartungsarbeiten durchführen (sofern erforderlich)
- Zubehörteile liefern (bei Bestellung in unserem Webshop bis ca. 12:00 Uhr ist die Ware in der Regel am nächsten Arbeitstag bei Ihnen vor Ort)
- Aufgrund der starken Nachfrage können wir für Geräte, die nach dem 01.01.2020 nicht von uns geliefert wurden, keinen Service anbieten.
Hilfe bei der Nachrüstpflicht von elektrisch höhenverstellbaren Therapieliegen:
Gemäß des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) müssen elektrisch höhenverstellbare Therapieliegen gegen unbefugtes Benutzen gesichert werden. Die Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.